AGB | Dolatel GmbH
Blauer Kreis

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Dolatel GmbH


Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der DOLATEL GmbH ("DOLATEL") und dem Auftraggeber, soweit nicht etwas Anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist. Die AGB können jederzeit auf der Webseite der DOLATEL unter https://dolatel.com/agb/ abgerufen werden.

Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn DOLATEL diesen nicht ausdrücklich widerspricht. AGB des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als DOLATEL ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.


Voraussetzungen des Leistungsbezugs

Um die Dienstleistungen von DOLATEL nutzen zu können, muss sich der Auftraggeber durch Übermittlung der erforderlichen Anmeldedaten [persönliche Daten, einschließlich E-Mail-Adresse] und Abrechnungsdaten [Vereinbarung zur Zahlung auf Rechnung oder anderen Zahlungsarten soweit angeboten] anmelden. Die Bekanntgabe der Anmeldedaten kann in Textform oder telefonisch erfolgen. DOLATEL wird für den Auftraggeber ein Benutzerkonto erstellen. Die Anmeldung ist abgeschlossen, sobald Dolatel dem Auftraggeber die Anmeldung und die Freischaltung des Benutzerkontos bestätigt. DOLATEL verpflichtet sich, das Benutzerkonto innerhalb von 48 Stunden nach Bekanntgabe der Anmeldedaten durch den Auftraggeber freizuschalten.

Der Auftraggeber ist verpflichtet seine Daten aktuell zu halten. Änderungen der Daten kann der Auftraggeber in Textform oder telefonisch während der Supportzeiten (Ziffer 5.3) mitteilen.


Vertragsabschluss

Nach erfolgreicher Anmeldung ist der Auftraggeber berechtigt, Dienstleistungen der DOLATEL wie folgt zu beziehen:

Pay-per-use: Der Auftraggeber kann die Leistung der DOLATEL zu dem ihm von DOLATEL in Textform mitgeteilten Konditionen (Preisliste) einzeln beziehen. Der Vertrag zwischen DOLATEL und dem Auftraggeber kommt dadurch zu Stande, dass der Auftraggeber je nach gebuchtem Tarif die Servicenummer der DOLATEL anwählt bzw. das Online-Verfahren per Video nutzt und DOLATEL einen Dolmetscher zur Verfügung stellt.

Abonnement-Paket: Der Auftraggeber kann eine bestimmte Anzahl an Gesprächseinheiten zu einem monatlichen Fixpreis erwerben. Der Vertrag über ein Abonnement-Paket kommt dadurch zu Stande, dass der Auftraggeber auf ein in Textform mitgeteiltes Angebot der DOLATEL über ein "Abonnement-Paket" annimmt. Der Auftraggeber kann nach erfolgreicher Buchung die gebuchten Gesprächseinheiten durch Anwahl der Servicenummer bzw. Online-Nutzung per Video entsprechend gebuchtem Tarif abrufen.

Nicht abgerufene Gesprächseinheiten sind im Rahmen eines Abonnement-Pakets nicht in den Folgemonat übertragbar. Nimmt der Auftraggeber über die im monatlichen Abonnement-Paket enthaltenen Gesprächseinheiten hinaus Gesprächseinheiten in Anspruch, fallen hierfür je Einheit abhängig von den Servicezeiten weitere Kosten an.

Der Vertrag über ein Abonnement-Paket hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Der Vertrag kann mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt, verlängert er sich automatisch jeweils um weitere 12 Monate.

Die Kündigung des Vertrages über ein Abonnement-Paket bedarf der Schriftform.

Das beiderseitige Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Zur Wahrung der Textform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail.


Leistungsumfang

Die Leistung der DOLATEL beinhaltet die Verdolmetschung mündlicher Ausführungen am Telefon oder per Video bzw. schriftliche Textübersetzung ("Leistung") innerhalb der Servicezeiten (vgl. Ziffer 3) für die verfügbaren Sprachen. Eine Liste der allgemein verfügbaren Sprachen können Sie auf der Webseite der DOLATEL https://dolatel.com/sprachen/ abrufen.

DOLATEL ist berechtigt, die Leistung durch Dritte durchführen zu lassen.

Nach Absprache kann für die Inanspruchnahme der Leistung eine Terminvereinbarung erfolgen. Dies gilt auch, wenn ad hoc kein Dolmetscher verfügbar sein sollte.

Die Leistung unterliegt der Schweigepflicht für Dolmetscher. Fachausdrücke werden, sofern keine Unterlagen oder besonderen Anweisungen durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt worden sind, in die allgemein übliche, lexikographisch vertretbare bzw. allgemein verständliche Version gedolmetscht. Die Leistung wird dabei je nach Bedeutung der Originalaussage wörtlich bzw. sinngemäß nach den mittleren allgemeingültigen Qualitätsmaßstäben der jeweiligen Branche und des jeweiligen Sprachraums vorgenommen.

Der den Auftrag ausführende Dolmetscher kann die Durchführung der Leistung zurückweisen oder abbrechen, wenn strafbare oder gesetzwidrige Inhalte kommuniziert werden, Inhalte gegen die guten Sitten verstoßen oder wegen ihrer Komplexität die Qualifikation der Dolmetscher (mittlerer Standard) übersteigen, oder bei Vorliegen sonstiger besonderer Umstände eine Durchführung des Auftrags für den Dolmetscher unzumutbar ist. Vorstehende Gründe rechtfertigen eine Kündigung der DOLATEL aus wichtigem Grund.

Dolmetschergespräche werden nicht aufgezeichnet und dürfen vom Auftraggeber nicht aufgezeichnet werden. Die Leistung ist ausschließlich zur sofortigen Verwendung bestimmt. Eine Aufzeichnung ist nur mit vorheriger Zustimmung der DOLATEL zulässig. Jede weitere Verwendung (z. B. Direktübertragung) bedarf einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung. Etwaige Urheberrechte des Dolmetschers bleiben vorbehalten; auf die Geltung der Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes sowie der Revidierten Berner Übereinkunft und des Welturheberrechtsabkommens wird hingewiesen.


Servicezeiten

Der Service der DOLATEL steht dem Auftraggeber zu den unten genannten Servicezeiten zur Verfügung. Zu den Standardservicezeiten wird der Auftraggeber automatisch durch das System oder durch Fachpersonal der DOLATEL mit einem Dolmetscher verbunden. Zu Randzeiten erfolgt eine automatische Weiterleitung des Auftraggebers an einen Dolmetscher. Die Verfügbarkeit der Dolmetscher kann während der Randzeiten nicht garantiert werden.

Eine Terminvereinbarung kann nur während der Supportzeiten erfolgen.

Die Servicezeiten gliedern sich wie folgt:

Standardservicezeiten montags – samstags, 06:00 bis 22:00 Uhr (außer an bundeseinheitlichen Feiertagen)
Randzeiten täglich von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr sowie an Sonntagen und bundeseinheitlichen Feiertagen
Supportzeiten montags bis freitags, 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr (außer an bundeseinheitlichen Feiertagen)


Vergütung

Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen in Textform zur Verfügung gestellten Angebot der DOLATEL an den Auftraggeber. Leistungen und Preise auf der Internetseite oder in anderen Medien der DOLATEL, insbesondere in Prospekten, Anzeigen usw. sind freibleibend und unverbindlich.

Die Vergütung für die vom Auftraggeber in Anspruch genommene Leistung bemisst sich nach Gesprächseinheiten. Eine Gesprächseinheit steht für eine Dolmetscher-Gesprächsdauer von 15 Minuten. Kosten fallen je angefangene Gesprächseinheit an.

Werden Gesprächseinheiten nach einer Terminvereinbarungen nicht durch den Auftraggeber in Anspruch genommen, so werden diese wie im Angebot ausgewiesen berechnet oder von den im Abonnement enthaltenen Gesprächseinheiten abgezogen, wenn sie nicht mindestens 24 Stunden vorher und innerhalb der Supportzeiten abgesagt wurden. Verspätet sich der Auftraggeber, so gilt die Wartezeit des Dolmetschers als Gesprächszeit.


Abrechnung

Die Abrechnung erfolgt jeweils zum Ende eines Kalendermonats. Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen, gesetzlichen Umsatzsteuer.

Rechnungen der DOLATEL sind binnen 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Auftraggeber ist zur Zurückbehaltung nicht berechtigt und kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

Die der DOLATEL durch Ausführung der Leistungen entstandenen Zusatzgebühren (z.B. aufgrund der Einrichtung einer Konferenzschaltung) werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.

Die dem Auftraggeber zusätzlich anfallenden Telefonkosten (wie z.B. Mobilfunkgebühren) hat der Auftraggeber selbst zu tragen.


Haftung und Verjährung

DOLATEL haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der DOLATEL oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

In anderen Fällen ist die Haftung der DOLATEL wie folgt beschränkt: für leicht fahrlässig durch DOLATEL oder eines gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der DOLATEL verursachte Schäden haftet DOLATEL nur, soweit sie auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ("Kardinalpflichten") beruhen und begrenzt auf die vertragstypisch vorhersehbaren Schäden. Kardinalpflichten sind Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Vertragspartner vertrauen darf. DOLATEL haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.

Soweit die Haftung der DOLATEL ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen der DOLATEL.

Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängeln der Leistung verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, in einem Jahr seit der Entgegennahme der Leistung.


Verschwiegenheitspflicht

DOLATEL verpflichtet sich Stillschweigen zu bewahren über die ihr im Laufe ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt gewordene Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers sowie fremde Geheimnisse, namentlich zum persönlichen Lebensbereich des Auftraggebers sowie dessen Klienten/Patienten gehörende Geheimnisse. Diese Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

Die Pflicht zur Verschwiegenheit besteht nicht, soweit DOLATEL auf Grund einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung zur Offenlegung von vertraulichen Informationen verpflichtet ist, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit zugänglich gemacht werden. Die Verschwiegenheitspflicht bezieht sich nicht auf solche Informationen, die öffentlich bekannt sind. Öffentlich bekannte Informationen sind solche, die DOLATEL nachweislich vor ihrer Bekanntgabe zugänglich waren bzw. ohne das Verschulden der DOLATEL öffentlich bekannt wurden.

DOLATEL verpflichtet sich, mit seinen Mitarbeitern bzw. Unterauftragnehmern in gleicher Weise Verschwiegenheitsverpflichtungen zu vereinbaren.


Schlussbestimmungen

Alle Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und DOLATEL, sowie Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden hierzu, bedürfen der Textform.

Auf alle Streitigkeiten in Verbindung mit diesen AGB findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Bestimmungen des Kollisionsrechts, die in andere Rechtsverordnungen verweisen und unter Ausschluss des U.N.-Kaufrechts (CISG) Anwendung.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Köln.